Seit gut sieben Jahren macht The SCO Group, Inc. (“SCO”) Schlagzeilen mit Klagen gegen IBM (Klage am 6. März 2003, Utah) und andere Gesellschaften, unter anderem Novell (seit 20. Januar 2004).
Während der Prozess gegen IBM noch nicht beendet ist, ist im Prozess gegen Novell eine wichtige Etappe abgeschlossen: Am vergangenen Dienstag, 30. März 2010, hat ein Geschworenengericht in Salt Lake City das einstimmige Urteil gefällt, dass SCO die Urheberrechte an Unix nicht erworben hat. Der Prozess ist damit zwar noch immer nicht zu Ende, aber ein wichtiger Schritt ist erledigt.
Für die Open Source Welt ist diese Entscheidung deshalb wichtig, weil SCO in der Vergangenheit den Standpunkt eingenommen hatte, Linux Distributionen würden in wichtigen Teilen Unix-Derivate darstellen. Da das Urheberrecht an den massgeblichen Unix-Komponenten an SCO übertragen worden sei, sei das Urheberrecht von SCO tangiert. Nur mit einer Lizenz von SCO könne Linux rechtmässig genutzt werden.
Dieses Bedrohungsszenario dürfte mit Abschluss des Novell-Prozesses aus der Welt geschafft werden.
Hintergründe
Unix war ursprünglich von AT&T entwickelt worden. Bis Ende der siebziger Jahre waren verschiedene Versionen frei verfügbar, zu Beginn der achziger Jahre verlangte AT&T Lizenzgebühren für ab dann entwickelte Releases. Im Jahr 1983 entwickelte AT&T eine Neue Version von Unix, Unix System V, Release 1 (“SVR1″). Es folgten weitere, darauf aufbauende Versionen, die mit den Kürzeln “SVR2″, “SVR3″ und “SVR4″ bezeichnet wurden bzw., in ihrer Gesamtheit, “SVRX”.
1993 erwarb Novell für USD 300 Mio. das Unix-Geschäft von der UNIX System Laboratories, der Tochtergesellschaft von AT&T, die das Unix-Geschäft zwischenzeitlich hielt.
Mit Asset Purchase Agreement aus dem Jahr 1995 verpflichtete sich Novell, das Unix-Geschäft an Santa Cruz Operation zu übertragen. Santa Cruz übertrug Unix dann später auf Caldera, eine Gesellschaft mit Sitz in Utah, die sich später in The SCO Group umbenannte.
Am 20. Januar 2004 reichte SCO bei einem Bezirksgericht im US-Bundesstaat Utah eine Klage gegen Novell ein, um zunächst einen einzigen Anspruch geltend zu machen: Novell habe sich in der Öffentlichkeit, insbesondere durch Pressemeldungen sowie einen im Jahr 2003 gemachten Antrag betreffend Registrierung von Urheberrechten im US-amerikanischen Copyright Register, die Rechtsinhaberschaft am Softwarecode in Bezug auf das Unix Betriebssystem und an UnixWare angemasst (sog. “Slander of title”). Novell habe dies getan, obwohl es im Jahr 1995 diese Urheberrechte an die Rechtsvorgängerin von SCO übertragen habe. Im Laufe des Prozess legten beide Parteien einige weitere Ansprüche bzw. Anträge nach.
Für das Verständnis der Ausgangslage ist von Bedeutung, dass das nun streitige Rechtsgeschäft, das sogenannte Asset Purchase Agreement aus dem Jahr 1995 noch keine Rechtsübertragung darstellte, sondern erst die Verpflichtung dazu. Die Rechtsgeschäfte, mit denen die Verpflichtungen aus dem Asset Purchase Agreement vollzogen werden sollten, wurden erst zehn Jahre später umgesetzt, und zwar unter anderem mit einem “Bill of Sale” vom 6. Dezember 2005 (man spricht vom “Closing” der 1995er-Transaktion). Mit Eingang der Klage waren also von vornherein noch gar nicht alle Voraussetzungen erfüllt, dass SCO hätte auf Vertragserfüllung klagen können. Damit hatte der Prozess zunächst mit dem etwas eigenartigen Vorwurf des “Slander of Title” begonnen.
Spannend ist auf jeden Fall der Umstand, dass im Zeitpunkt des Closings der nun streitigen Transaktion die beiden in der Öffentlichkeit wohl am vehementesten ausgetragenen SCO-Prozesse – IBM und Novell – bereits rechtshängig waren.
Asset Purchase Agreement aus dem Jahr 1995
Die gerichtliche Auseinandersetzung betrifft die Frage, ob Novell mit der Übertragung des Unix-Geschäfts auch die diesbezüglichen Urheberrechte übertragen hatte.
Das Asset Purchase Agreement zwischen Novell und Santa Cruz Operation aus dem Jahr 1995 enthielt eine Bestimmung, nach welcher die Übertragung die das Unix-Geschäft betreffenden Urheberrechte nicht mit umfassen sollte. Dies konnte Novell offenbar vor der Jury mittels Zeugenaussagen sowie mit Dokumenten belegen. Das Copyright an Unix sei bewusst nicht verkauft worden, um Sicherheiten für den Fall zu besitzen, dass die damalige SCO in Konkurs gehe.
Die ursprüngliche Klausel “all patents, patent applications, copyrights … and all other intellectual property … that pertain to Unix or UnixWare” sei in der definitiven Fassung der Vereinbarung angepasst worden, so dass anschliessend nur die Markenrechte an Unix auf Santa Cruz übertragen worden seien.
10. August 2007: Entscheid Judge Dale A. Kimball
Bereits am 10. August 2007 hatte der mit der Angelegenheit befasste Richter, Judge Dale A. Kimball, gestützt auf eine reine Auslegung des im Jahr 1995 zwischen den Parteien geschlossenen Asset Purchase Agreement, geschlossen, das Urheberrecht an Unix stehe Novell zu. Dieser Entscheid wurde jedoch ans Berufungsgericht weitergezogen. Das Berufungsgericht hob den Entscheid auf und wies die Sache zur Neubeurteilung ans untere Gericht zurück. Es verknüpfte die Rückweisung mit der Auflage, vor der unteren Instanz ein Jury-Verfahren durchzuführen, was bislang noch nicht geschehen war.
30. März 2010: Entscheid der Jury
Diese Jury ist nun zum gleichen Resultat gekommen wie bereits Judge Kimball. Zumal die Beweislast für die dem ursprünglichen Anspruch (“Slander of title”) zu Grunde liegende Frage der Rechtsinhaberschaft bei SCO liegt, war die Jury instruiert worden, nur dann zu Gunsten von SCO zu entscheiden, wenn klare und überzeugende Beweise für den Standpunkt von SCO vorgelegt würden.
Die Jury entschied am Dienstag, nach Abschluss eines rund dreiwöchigen Jury-Trials, dass Novell die Unix-Urheberrechte nicht auf SCO übertragen hat. Damit bricht das hauptsächliche Klagefundament unter SCO in sich zusammen.
Die Jury folgte insbesondere anderslautenden Argumenten nicht, wonach die nun streitige Einschränkung des Übertragungsvertrags sich nur auf den Schutz von Novell’s Netware Produkten bezog, und nicht auch auf Unix.
Nachtrag
Das Verfahren ist mit der Jury Entscheidung noch nicht ganz abgeschlossen. SCO kann dem Gericht (nicht der Jury) nach wie vor noch gewisse Argumente zur Beurteilung vorlegen, insbesondere das Argument, dass Novell aus Treu und Glauben verpflichtet sei, ungeachtet des Asset Purchase Agreement (bzw. der von der Jury gefundenen Auslegung desselben) gleichwohl die Urheberrechte an Unix auf SCO zu übertragen. Allgemein wird aber der Jury Entscheid als der wichtigste Meilenstein in diesem Prozess angesehen.
Die vollständigen Unterlagen zur Auseinandersetzung finden sich auf Groklaw.
Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Allgemein und getagged IBM, Linux, Novell, SCO, Unix. Bookmarken: Permanent-Link. Momentan ist weder das Kommentieren noch das Setzen eines Trackbacks möglich.
SCO v. Novell: Vorentscheidung
Seit gut sieben Jahren macht The SCO Group, Inc. (“SCO”) Schlagzeilen mit Klagen gegen IBM (Klage am 6. März 2003, Utah) und andere Gesellschaften, unter anderem Novell (seit 20. Januar 2004).
Während der Prozess gegen IBM noch nicht beendet ist, ist im Prozess gegen Novell eine wichtige Etappe abgeschlossen: Am vergangenen Dienstag, 30. März 2010, hat ein Geschworenengericht in Salt Lake City das einstimmige Urteil gefällt, dass SCO die Urheberrechte an Unix nicht erworben hat. Der Prozess ist damit zwar noch immer nicht zu Ende, aber ein wichtiger Schritt ist erledigt.
Für die Open Source Welt ist diese Entscheidung deshalb wichtig, weil SCO in der Vergangenheit den Standpunkt eingenommen hatte, Linux Distributionen würden in wichtigen Teilen Unix-Derivate darstellen. Da das Urheberrecht an den massgeblichen Unix-Komponenten an SCO übertragen worden sei, sei das Urheberrecht von SCO tangiert. Nur mit einer Lizenz von SCO könne Linux rechtmässig genutzt werden.
Dieses Bedrohungsszenario dürfte mit Abschluss des Novell-Prozesses aus der Welt geschafft werden.
Hintergründe
Unix war ursprünglich von AT&T entwickelt worden. Bis Ende der siebziger Jahre waren verschiedene Versionen frei verfügbar, zu Beginn der achziger Jahre verlangte AT&T Lizenzgebühren für ab dann entwickelte Releases. Im Jahr 1983 entwickelte AT&T eine Neue Version von Unix, Unix System V, Release 1 (“SVR1″). Es folgten weitere, darauf aufbauende Versionen, die mit den Kürzeln “SVR2″, “SVR3″ und “SVR4″ bezeichnet wurden bzw., in ihrer Gesamtheit, “SVRX”.
1993 erwarb Novell für USD 300 Mio. das Unix-Geschäft von der UNIX System Laboratories, der Tochtergesellschaft von AT&T, die das Unix-Geschäft zwischenzeitlich hielt.
Mit Asset Purchase Agreement aus dem Jahr 1995 verpflichtete sich Novell, das Unix-Geschäft an Santa Cruz Operation zu übertragen. Santa Cruz übertrug Unix dann später auf Caldera, eine Gesellschaft mit Sitz in Utah, die sich später in The SCO Group umbenannte.
Am 20. Januar 2004 reichte SCO bei einem Bezirksgericht im US-Bundesstaat Utah eine Klage gegen Novell ein, um zunächst einen einzigen Anspruch geltend zu machen: Novell habe sich in der Öffentlichkeit, insbesondere durch Pressemeldungen sowie einen im Jahr 2003 gemachten Antrag betreffend Registrierung von Urheberrechten im US-amerikanischen Copyright Register, die Rechtsinhaberschaft am Softwarecode in Bezug auf das Unix Betriebssystem und an UnixWare angemasst (sog. “Slander of title”). Novell habe dies getan, obwohl es im Jahr 1995 diese Urheberrechte an die Rechtsvorgängerin von SCO übertragen habe. Im Laufe des Prozess legten beide Parteien einige weitere Ansprüche bzw. Anträge nach.
Für das Verständnis der Ausgangslage ist von Bedeutung, dass das nun streitige Rechtsgeschäft, das sogenannte Asset Purchase Agreement aus dem Jahr 1995 noch keine Rechtsübertragung darstellte, sondern erst die Verpflichtung dazu. Die Rechtsgeschäfte, mit denen die Verpflichtungen aus dem Asset Purchase Agreement vollzogen werden sollten, wurden erst zehn Jahre später umgesetzt, und zwar unter anderem mit einem “Bill of Sale” vom 6. Dezember 2005 (man spricht vom “Closing” der 1995er-Transaktion). Mit Eingang der Klage waren also von vornherein noch gar nicht alle Voraussetzungen erfüllt, dass SCO hätte auf Vertragserfüllung klagen können. Damit hatte der Prozess zunächst mit dem etwas eigenartigen Vorwurf des “Slander of Title” begonnen.
Spannend ist auf jeden Fall der Umstand, dass im Zeitpunkt des Closings der nun streitigen Transaktion die beiden in der Öffentlichkeit wohl am vehementesten ausgetragenen SCO-Prozesse – IBM und Novell – bereits rechtshängig waren.
Asset Purchase Agreement aus dem Jahr 1995
Die gerichtliche Auseinandersetzung betrifft die Frage, ob Novell mit der Übertragung des Unix-Geschäfts auch die diesbezüglichen Urheberrechte übertragen hatte.
Das Asset Purchase Agreement zwischen Novell und Santa Cruz Operation aus dem Jahr 1995 enthielt eine Bestimmung, nach welcher die Übertragung die das Unix-Geschäft betreffenden Urheberrechte nicht mit umfassen sollte. Dies konnte Novell offenbar vor der Jury mittels Zeugenaussagen sowie mit Dokumenten belegen. Das Copyright an Unix sei bewusst nicht verkauft worden, um Sicherheiten für den Fall zu besitzen, dass die damalige SCO in Konkurs gehe.
Die ursprüngliche Klausel “all patents, patent applications, copyrights … and all other intellectual property … that pertain to Unix or UnixWare” sei in der definitiven Fassung der Vereinbarung angepasst worden, so dass anschliessend nur die Markenrechte an Unix auf Santa Cruz übertragen worden seien.
10. August 2007: Entscheid Judge Dale A. Kimball
Bereits am 10. August 2007 hatte der mit der Angelegenheit befasste Richter, Judge Dale A. Kimball, gestützt auf eine reine Auslegung des im Jahr 1995 zwischen den Parteien geschlossenen Asset Purchase Agreement, geschlossen, das Urheberrecht an Unix stehe Novell zu. Dieser Entscheid wurde jedoch ans Berufungsgericht weitergezogen. Das Berufungsgericht hob den Entscheid auf und wies die Sache zur Neubeurteilung ans untere Gericht zurück. Es verknüpfte die Rückweisung mit der Auflage, vor der unteren Instanz ein Jury-Verfahren durchzuführen, was bislang noch nicht geschehen war.
30. März 2010: Entscheid der Jury
Diese Jury ist nun zum gleichen Resultat gekommen wie bereits Judge Kimball. Zumal die Beweislast für die dem ursprünglichen Anspruch (“Slander of title”) zu Grunde liegende Frage der Rechtsinhaberschaft bei SCO liegt, war die Jury instruiert worden, nur dann zu Gunsten von SCO zu entscheiden, wenn klare und überzeugende Beweise für den Standpunkt von SCO vorgelegt würden.
Die Jury entschied am Dienstag, nach Abschluss eines rund dreiwöchigen Jury-Trials, dass Novell die Unix-Urheberrechte nicht auf SCO übertragen hat. Damit bricht das hauptsächliche Klagefundament unter SCO in sich zusammen.
Die Jury folgte insbesondere anderslautenden Argumenten nicht, wonach die nun streitige Einschränkung des Übertragungsvertrags sich nur auf den Schutz von Novell’s Netware Produkten bezog, und nicht auch auf Unix.
Nachtrag
Das Verfahren ist mit der Jury Entscheidung noch nicht ganz abgeschlossen. SCO kann dem Gericht (nicht der Jury) nach wie vor noch gewisse Argumente zur Beurteilung vorlegen, insbesondere das Argument, dass Novell aus Treu und Glauben verpflichtet sei, ungeachtet des Asset Purchase Agreement (bzw. der von der Jury gefundenen Auslegung desselben) gleichwohl die Urheberrechte an Unix auf SCO zu übertragen. Allgemein wird aber der Jury Entscheid als der wichtigste Meilenstein in diesem Prozess angesehen.
Die vollständigen Unterlagen zur Auseinandersetzung finden sich auf Groklaw.